Caritas Frühförderstelle Gerolzhofen

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Sie fragen – wir antworten…

Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Frühförderung.

 

Wer kann Frühförderung beantragen?

Antwort:
  • Jede/r Erziehungsberechtigte.

Woher weiß ich, ob mein Kind Frühförderung braucht?

Antwort:
  • Sie können direkt bei uns anrufen und einen Beratungstermin vereinbaren.
  • Die Erzieherin im Kindergarten kennt Ihr Kind sicherlich gut genug, um zu dieser Frage Stellung zu nehmen.
  • Der Arzt Ihres Vertrauens kann Ihnen Auskunft zum Förderbedarf Ihres Kindes geben.
  • Fachleute, wie der mobile Sonderpädagogische Dienst, Erziehungsberatungsstellen oder die Beratungsstellen der Förderschulen bzw. des Gesundheitsamtes sind darin geschult, Störungen der kindlichen Entwicklung zu erkennen.

Wer bezahlt die Förderung?

Antwort:
  • Den Eltern entstehen in der Regel keine Kosten für die Frühförderung.
  • Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches kommen Sozialhilfeverwaltung und gesetzliche Krankenkassen für die Kostenträgerschaft in Frage.

Muss ein Antrag gestellt werden?

Antwort:
  • Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf Frühförderung, die Formulare erhalten Sie bei der Frühförderstelle. Sie benötigen auch eine Ärztliche Bescheinigung bzw. einen Behandlungsplan, der vom Arzt ausgestellt wird.

Wie lange muss mein Kind auf einen Förderplatz warten?

Antwort:
  • Es gibt Wartelisten, da wir nur eine bestimmte Anzahl von Förderplätzen zur Verfügung haben. Die Wartezeit, kann von wenigen Tagen bis zu einem halben Jahr betragen.

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Wie oft kann mein Kind zur Förderung kommen?

Antwort:
  • Die Häufigkeit der Förderung hängt ab vom Förderschwerpunkt und findet in der Regel einmal pro Woche statt.
  • Falls mehrere Fachdienste an der Förderung beteiligt sind, können Sie auch mehrere Termine in der Woche bekommen. Das kann der Fall sein, wenn Ihr Kind zum Beispiel zusätzlich zur heilpädagogischen Förderung auch noch logopädische (ergotherapeutische, physiotherapeutische) Behandlung benötigt.

Wie lange kann mein Kind zur Förderung kommen?

Antwort:

Die Förderung wird beendet,

  • wenn die Entwicklungsrückstände aufgeholt sind.
  • wenn die Kosten nicht mehr gedeckt sind, weil die Kostenzusage ausläuft und nicht mehr verlängert wird.
  • wenn Ihr Kind eingeschult wird.
  • wenn Ihr Kind in eine Schulvorbereitende Einrichtung aufgenommen wird.
  • wenn die Erziehungsberechtigten die Beendigung wünschen.

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Welche Verpflichtungen gehe ich ein, wenn ich eine Förderung für mein Kind beantrage?

Antwort:
  • Vor allem verpflichten Sie sich, mit uns zusammenzuarbeiten.
  • Sie tragen dafür Sorge, dass die vereinbarten Termine eingehalten werden.
  • Sie geben uns alle Informationen, die für die Durchführung der Förderung wichtig sind.
  • Sie setzen die Anregungen zuhause um.

Wer erfährt davon, dass mein Kind zur Frühförderung geht?

Antwort:
  • Die Stellen, die die Maßnahme bezahlen.
  • Die Frühförderstelle unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht.
  • Wir werden Sie jedoch um eine Schweigepflichtsentbindung für den behandelnden Arzt, Kindergarten oder andere wichtige Stellen bitten. Doch es liegt in Ihrer Entscheidung, mit wem wir Informationen austauschen dürfen.

Und wenn mein Kind mehrere verschiedene Therapieangebote benötigt?

(z. B. Heilpädagogik + Logopädie / Ergotherapie)

Antwort:
  • Das ist prinzipiell möglich. Wir sind eine interdisziplinäre Frühförderstelle und bieten den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Komplexleistungen an. Somit kommen alle Leistungen aus einer Hand und können koordiniert werden.

Gibt es eine Vertragsbindung?

Antwort:
  • Nein. Sie können die Förderung jederzeit beenden.